Leitfaden Aus- und Weiterbildung
Anlaufstellen für Übersetzer und Dolmetscher - und solche, die es werden wollen!Die Berufsbezeichnungen „Übersetzer“ und „Dolmetscher“ sind in Deutschland nicht geschützt. Das heißt, dass jeder diese Berufe ergreifen kann, auch wenn keine dahingehende Ausbildung durchlaufen wurde. Der DVÜD e.V. unterstützt qualifizierte Quereinsteiger ausdrücklich und empfiehlt eine bedarfsgerechte Aus- und Weiterbildung. Einen Überblick vermittelt unser „Leitfaden zur Aus- und Weiterbildung“, der regelmäßig aktualisiert wird.
Viele Universitäten bieten Bachelor- oder Masterstudiengänge an, die StudentInnen zu Übersetzern oder Dolmetschern ausbilden. Hochschulen ergänzen das Angebot.
Wer aufgrund anderweitig erworbener Fach- und Sprachkenntnisse den Quereinstieg sucht , kann über die Prüfung zum staatlich geprüften Übersetzer oder Dolmetscher die eigene Qualifikation belegen oder Sprachkenntnisse nachweisen, für die derzeit kein Studiengang angeboten wird. Die Industrie- und Handelskammern bieten außerdem Prüfungen zum geprüften Übersetzer oder Dolmetscher (IHK) an. Hierfür ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs Pflicht.
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich bei Gericht vereidigen zu lassen, wofür in der Regel neben Sprachkenntnissen auch Kenntnisse der deutschen Rechtssprache nachzuweisen sind..
Für ausgebildete Übersetzer*innen sind Weiterbildungen unverzichtbar. Wir empfehlen die regelmäßige Teilnahme an Fachkonferenzen, (Online-)Seminaren und Workshops. Denn zu einer erfolgreichen freiberuflichen Tätigkeit gehört es ständig am Puls der Zeit zu bleiben. Der Leitfaden bietet eine Übersicht über diverse Anbieter, unser Kalender (Link) weist ebenfalls auf ausgewählte Konferenzen und Veranstaltungen aus der Branche hin. Die regelmäßige Weiterbildung können DVÜD-Mitglieder über ein Zertifikat (Link Projekt Weiterbildung) auf ihrem Profil demonstrieren.
Verantwortlich
Beirätin Kathrin Meier
Kontakt: kathrin@dvud.de
